JD OFFICE · RECHTLICHE INFORMATIONEN
Impressum
Entwurf für den öffentlichen Marktstart. Die nachfolgenden Pflichtangaben werden vor der allgemeinen Freigabe mit den Angaben des Anbieters vervollständigt und rechtlich geprüft.
Angaben gemäß § 5 DDG
- Anbieter
- Wird vor dem öffentlichen Marktstart ergänzt.
- Anschrift
- Wird vor dem öffentlichen Marktstart ergänzt.
- Kontakt
- Wird vor dem öffentlichen Marktstart ergänzt.
- Vertretungsberechtigte Person und Registerangaben
- Soweit zutreffend, werden diese Angaben vor dem öffentlichen Marktstart ergänzt.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Soweit vorhanden, wird sie vor dem öffentlichen Marktstart ergänzt.
Hinweis zum Testbetrieb
JD Office befindet sich derzeit im kontrollierten Testbetrieb. Ein öffentlicher Marktstart erfolgt erst nach Abschluss der technischen, datenschutzrechtlichen und rechtlichen Prüfungen.